Wen wir in der Therapeutischen Tagesstätte behandeln

Menschen im Alter von 18-67 Jahren, die in München oder dem S-Bahnbereich leben und eine der folgenden Hirnschädigungen erlitten haben:

  • Schlaganfall (z.B. durch Hirninfarkt, Hirnblutung)
  • Schädel-Hirn-Trauma (nach Unfall)
  • Hirnoperationen (z.B. wegen eines Tumors)
  • Schädigung durch Sauerstoffmangel (z.B. in Verbindung mit einem Herzinfarkt)
  • Entzündliche Erkrankungen der Hirnhaut oder des Gehirns

Und z.B. unter folgenden Symptomen leiden:

  • Motorische Einschränkungen, z.B. Hemiparese, Ataxie
  • Sprach- und Sprechstörungen, z.B. Aphasie, Dysarthrie
  • Planungs- und Handlungsproblem, z.B. Apraxie
  • neuropsychologische Defizite, z.B. Gedächtnisstörungen, Neglect

Wen wir leider nicht behandeln können

Personen mit folgenden Diagnosen dürfen wir grundsätzlich nicht behandeln:

  • Frühkindliche oder pränatale Hirnschädigungen
  • Progrediente Erkrankungen wie z.B. Morbus Parkinson
  • Demenz oder schwere psychiatrische Störungen
  • Akute Suchterkrankungen

Da es sich in der Therapeutischen Tagesstätte um eine Intensivtherapie im Einzel- und Gruppensetting handelt, sollten die Patienten ausreichend belastbar sein und keine umfangreichen Pflegemaßnahmen benötigen (z.B. weitestgehend selbständiger Toilettengang). Gruppenfähigkeit muss gegeben sein. Bei anhaltender Weglaufgefährdung können wir leider auch nicht aufnehmen. Das Krankheitsereignis sollte nicht länger als 1,5-2 Jahre zurückliegen.

Wie Sie trotz Handicap in die Tagesstätte kommen?

Wenn notwendig, ist eine Fahrdienstabholung möglich. Die Abholung erfolgt vor der Wohnung an der Straße.

Anmeldung

Wir freuen uns auf Sie!

Wenn Sie sich für eine Behandlung in der Therapeutischen Tagesstätte interessieren, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir klären dann gerne alle weiteren Schritte mit ihnen.

Für die Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Nach Eingang der Anmeldung vereinbaren wir einen Termin für ein Informationsgespräch.

Behandlungskosten

Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Kostenübernahme und Anträge.

Die Behandlungskosten für eine Therapie bei Mutabor werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen oder den Beihilfen (§ 19 Heilbehandlung) übernommen. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten nur auf freiwilliger Basis.

Die Behandlung muss von der entlassenden Klinik oder einem niedergelassenen Neurologen verordnet werden, indem der Behandlungsplan ausgefüllt wird.

Sie müssen Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen leisten. Wir helfen Ihnen beim Antrag zur „Feststellung der Zuzahlungsgrenze“ häufig auch „Zuzahlungsbefreiung“ genannt.

Tagessatz

Ein Drittel der Kosten übernimmt, neben den Krankenkassen, der zuständige Regierungsbezirk im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das ist in der Regel der Bezirk Oberbayern.

Fahrdienst

Die Kostenträger übernehmen lediglich die erforderlichen Fahrdienstkosten für Fahrten zur Behandlung in der Tagesstätte und zurück. Die Abholung findet ausschließlich an der Straße vor dem Wohngebäude statt.

Noch Fragen zur Therapeutischen Tagesstätte?
Rufen Sie uns gerne an:
Oder senden Sie uns eine E-Mail: