Wen wir in der Ambulanten Intensivförderung behandeln

Menschen im Alter von 18-79 Jahren, die in München oder dem nahen S-Bahnbereich leben und eine der folgenden Hirnschädigungen erlitten haben:

  • Schlaganfall (z.B. durch Hirninfarkt, Hirnblutung)
  • Schädel-Hirn-Trauma (nach Unfall)
  • Hirnoperationen (z.B. wegen eines Tumors)
  • Schädigung durch Sauerstoffmangel (z.B. in Verbindung mit einem Herzinfarkt)
  • Entzündliche Erkrankungen der Hirnhaut oder des Gehirns

Und beispielsweise unter folgenden Symptomen leiden:

  • Motorische Einschränkungen, z.B. Hemiparese, Ataxie
  • Sprach- und Sprechstörungen z.B. Aphasie, Dysarthrie
  • Planungs- und Handlungsprobleme z.B. – Apraxie
  • Neuropsychologische Defizite z.B. Gedächtnisstörungen, Neglect

Wen wir leider nicht behandeln können

Personen mit folgenden Diagnosen dürfen wir grundsätzlich nicht behandeln:

  • Frühkindliche oder pränatale Hirnschädigungen
  • Progrediente Erkrankungen wie z.B. Morbus Parkinson
  • Demenz oder schwere psychiatrische Störungen
  • Akute Suchterkrankungen

Da es sich bei der Ambulanten Intensivförderung um ein intensives Therapieprogramm handelt, ist die Motivation für ein mehrstündiges 1:1 Alltagstraining im häuslichen Umfeld dringend notwendig. Das Krankheitsereignis sollte nicht länger als 1,5 bis 2 Jahre zurückliegen.

Anmeldung

Wir freuen uns auf Sie!

Wenn Sie sich für die Ambulante Intensivförderung interessieren, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir klären dann gerne alle weiteren Schritte mit ihnen.

Für die Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Nach Eingang der Anmeldung vereinbaren wir einen Termin für ein Informationsgespräch.

Behandlungskosten

Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Kostenübernahme und Anträge.

Die Behandlung muss von der entlassenden Klinik oder einem niedergelassenen Neurologen verordnet werden, indem der Behandlungsplan ausgefüllt wird.

Die Behandlungskosten für eine Therapie bei Mutabor werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen oder den Beihilfen (§ 19 Heilbehandlung) übernommen. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten nur auf freiwilliger Basis.

Sie müssen Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst leisten. Wir helfen Ihnen beim Antrag zur „Feststellung der Zuzahlungsgrenze“ häufig auch „Zuzahlungsbefreiung“ genannt.

Noch Fragen zur Ambulanten Intensivförderung?
Rufen Sie uns gerne an:
Oder senden Sie uns eine E-Mail: