

Für wen wir auch da sind – Angehörige
Die Partner, Eltern, Kinder oder Verwandten und Freunde eines Menschen, der eine Schädigung des Gehirns erlitten hat, sind von den Auswirkungen der Erkrankung wesentlich mit betroffen. Zu den normalen Lebensaufgaben kommen die Versorgung des Erkrankten und die Übernahme weiterer häuslicher Aufgaben hinzu. Die veränderte Lebenssituation führt oft auch zur Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse und es ist vieles mit verschiedenen Behörden zu klären. Beispielsweise benötigt das kranke Familienmitglied einen Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt, eine gesetzliche Betreuung muss über das Vormundschaftsgericht eingerichtet werden oder Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung müssen beantragt werden.
Häufig ist die Situation der Angehörigen durch die Notwendigkeit zu funktionieren bestimmt. Das Achten auf die eigene Befindlichkeit wird in der Regel vernachlässigt. Dabei müssen auch sie erst verarbeiten, dass ein geliebter Mensch sehr schwer, vielleicht lebensbedrohend, erkrankt ist, seine Möglichkeiten zu handeln deutlich eingeschränkt sind und er sich womöglich auch sehr verändert hat.

Auch die Angehörigen brauchen Unterstützung bei der Bewältigung der veränderten Lebensumstände
