
Wer bezahlt die Behandlung
Die Beratung durch die Sozialpädagogen der Ambulanten Intensivförderung und der Therapeutischen Tagesstätte ist kostenlos.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder den Beihilfen (§19 Heilbehandlung) in der Regel übernommen. Vom Tagessatz in unserer Tagesstätte übernimmt ein Drittel der zuständige Bezirk. Sie müssen Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen leisten. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich frühzeitig an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihren Eigenanteil feststellen zu lassen.
Die Privaten Krankenkassen zahlen die Leistungen auf freiweilliger Basis.
Die Antragstellung wird in jedem Fall von uns übernommen.

Auch die Handhabung von Geld bedarf manchmal der Übung